Supervision

Supervision des Begutachtungsprozesses

Als Supervisorin unterstütze ich Sachverständige dabei, ihre Arbeit an anerkannten fachlichen Standards auszurichten und juristische Vorgaben einzuhalten. Ich helfe ihnen, ihre Vorgehensweise und die Bewertung von Begutachtungsergebnissen zu reflektieren und gebe hilfreiche Impulse. Bei konkreten Fragen im Begutachtungsprozess stehe ich in der Regel kurzfristig telefonisch oder online zur Verfügung. Ebenso sind terminierte persönliche Gespräche in der Praxis möglich. 

Supervision des schriftlichen Gutachtens

Ich supervidiere ebenso die Erstellung schriftlicher Gutachten. Der Schwerpunkt liegt dabei darauf, fachliche Standards zu erfüllen, Daten klar und nachvollziehbar zu präsentieren und fundiert zu bewerten. Ziel ist es, durch eine schlüssige Argumentation die Fragen des Gerichts überzeugend zu beantworten.

Zertifizierte Auswertung

Für die diagnostischen Verfahren


•    Fremde Situations Test
•    Gev-B und
•    Child Attachment Interview


ist es möglich, über meine Praxis zertifizierte Auswertungen des übermittelten Einzelfalls zu erhalten.

Bei Interesse an Supervision und/oder   einer zertifizierten Auswertung der aufgeführten Diagnostikverfahren stehe ich Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

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Praxis für Rechtspsychologie
Dr. Anne-Kathrin Meyer
0160 – 92 64 12 12 
a.meyer@praxisrechtspsychologie.com
www.praxisrechtspsychologie.com

©2025 Anne-Kathrin Meyer

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