Die Begutachtung erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis durch die zu begutachtenden Personen, bei Minderjährigen mit der Zustimmung der sorgeberechtigten Person(en). Sämtliche im Rahmen der Begutachtung erhobenen Informationen unterliegen der Schweigepflicht. Hiervon ausgenommen sind Inhalte, die für die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung relevant sind und im Gutachten dokumentiert werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht gegenüber der auftraggebenden Richterin oder dem auftraggebenden Richter, während für alle weiteren Informationen die allgemeine Schweigepflicht weiterhin gilt.
Einige Gespräche und Untersuchungsschritte können, sofern alle beteiligten Personen ihr Einverständnis erteilen, audio- oder videotechnisch aufgezeichnet werden, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des diagnostischen Vorgehens zu gewährleisten.
Eine Begutachtung umfasst in der Regel 4 bis 8 Begutachtungstermine, die circa jeweils ein bis drei Stunden umfassen. Nach Auftragserteilung beginnt die Begutachtung mit einer ausführlichen Analyse der Aktenlage. Darauf folgt in Abhängigkeit der Fragestellung ein fallspezifischer Untersuchungsablauf, der bspw. persönliche Gespräche, testpsychologische Untersuchungen sowie Verhaltensbeobachtungen mit den zu begutachtenden Personen umfasst. Diese Untersuchungsschritte werden je nach Bedarf üblicherweise entweder am Lebensort der Personen und/oder in den Praxisräumen stattfinden.
Mit Zustimmung der beteiligten Personen können auch Gespräche mit weiteren relevanten Akteuren, wie beispielsweise Erzieher:innen, Lehrkräften oder behandelnden Ärzt:innen geführt werden.
Die Gespräche mit den direkt an der Begutachtung Beteiligten werden in der Regel unter Ausschluss Dritter durchgeführt. Ausnahmen gelten lediglich für Dolmetscher:innen oder Begleitpersonen in besonderen Situationen. Zu Beginn der Begutachtung wird der gesamte Prozess im Rahmen eines Erstgesprächs detailliert erklärt. Hierbei werden offene Fragen sowie individuelle Besonderheiten berücksichtigt.
Wenn Sie als zu begutachtende Person Fragen oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit einer von mir durchgeführten Begutachtung haben, zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen gerne für Klärungen und weitere Informationen zur Verfügung.
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