Leistungsüberblick

Leistungsüberblick für Gerichte

Im Auftrag von Amts- und Oberlandesgerichten erstelle ich familienrechtspsychologische Sachverständigengutachten zu den folgenden Themenbereichen:

  • Elterliche Sorge: Begutachtung zur Regelung der elterlichen Sorge oder spezifischer Teilbereiche bei Trennung und Scheidung.
     
  • Umgangsregelungen: Entwicklung von Empfehlungen für Umgangsregelungen in Trennungsfällen oder bei Fremdunterbringung von Kindern.
     
  • Kindeswohlgefährdung: Bewertung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts im Kontext einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB.
     
  • Erziehungsfähigkeit: Prüfung der Erziehungsfähigkeit, auch unter Berücksichtigung psychischer Erkrankungen der Eltern.
     
  • Einvernehmliche Lösungsansätze: Durchführung lösungsorientierter Gespräche zur Förderung eines Einvernehmens gemäß § 163 FamFG, basierend auf vorheriger Diagnostik.
     

Durchführung und Qualitätsstandards der familienrechtlichen Begutachtung

Meine familienrechtliche Begutachtung basiert auf wissenschaftlich-psychologischen Erkenntnissen und führt zu fundierten Empfehlungen an das Gericht in Bezug auf die oben genannten Themenbereiche. Meine Gutachten sind fachlich präzise, praxisorientiert und wissenschaftlich fundiert, dabei zugleich klar verständlich und nachvollziehbar gestaltet. Sie erfüllen die Anforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2019) sowie die Qualitätsstandards für psychologische Gutachten (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2017). 

Mein Vorgehen zeichnet sich durch Fachkompetenz, Neutralität und Objektivität aus. Ich lege großen Wert auf den Datenschutz sowie auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Begutachtung. Dabei achte ich darauf, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren, die Belastung für die Familienmitglieder gering zu halten und das Kindeswohl sowie die Autonomie der Familie in den Mittelpunkt zu stellen. 

Gerne sende ich Ihnen ein anonymisiertes Mustergutachten zu, damit Sie sich einen Eindruck von meiner Arbeitsweise verschaffen können.

 

Gutachtenaufträge gemäß § 163 FamFG

Bei entsprechendem gerichtlichen Auftrag unterstütze ich streitende Eltern gemäß § 163 FamFG während der Gutachtenphase dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden und die Kommunikation zu verbessern. Dabei gliedert sich mein lösungsorientiertes Vorgehen in zwei Phasen: Zunächst erfolgt der diagnostische Prozess, gefolgt von lösungsorientierten Einzel- und/oder Paargesprächen. Kommt es zu einer Einigung, wird die Elternvereinbarung schriftlich festgehalten und dem Gericht übermittelt. Falls keine Einigung erzielt wird, kann das Gutachten auf Basis der durchgeführten Diagnostik erstellt und dem Gericht vorgelegt werden.

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